Gesamtartikel
Privatverkäufern bei Ebay drohen Nachzahlungen
Die Menge macht’s: Wer über Auktionsbörsen regelmäßig und häufig Ware verkauft, ist mitunter schon Gewerbetreibender. Dann muss gegenüber dem Finanzamt Umsatzsteuer entrichtet werden.
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Düsseldorf - 28.03.2011 -
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Artikel Nr. 107321
Wortanzahl 267
Redakteur: Martin Fryba
Screenshot: cid