Gesamtartikel

Markenfälschung: BGH stärkt Rechte von Internetkäufern

Ein 24 000 Euro teures, mit Edelsteinen besetzte Luxushandy für knapp 800 Euro? Diese einmalige Gelegenheit entpuppte sich als dreiste Fälschung. Doch noch ist der Traum eines Ebay-Käufers vom Schnäppchen seines Lebens nicht ganz geplatzt.

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Saarbrücken - 30.03.2012 - 
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Artikel Nr. 115713
Wortanzahl 244
Redakteur: Martin Fryba


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