Der Weiterverkauf von digitalen Musikstücken stellt nach Ansicht US-amerikanischer Richter eine Urheberrechtsverletzung dar. Das Urteil könnte dem jungen Online-Musikhändler Redigi die Geschäftsgrundlage entziehen.
Textanfang:
Düsseldorf - 04.04.2013 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.