Gesamtartikel

Kündigung nach Bespitzelung des Chefs

Heimliche Ton- oder Bildaufnahmen am Arbeitsplatz sind verboten. Arbeitnehmer, die Gespräche mit Vorgesetzten ohne deren Wissen aufnehmen, riskieren die fristlose Kündigung.

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Düsseldorf - 29.04.2013 - 
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Artikel Nr. 122927
Wortanzahl 276
Redakteur: Kathrin Meyer


Cornelia Menichelli / pixelio.de