Gesamtartikel
Diebstahl-App: Foto-Aufruf des Täters bei Twitter ist strafbar
Wer ein Bild eines vermeintlichen Smartphone-Diebs in sozialen Netzwerken zur eigenen Fahndung veröffentlicht, macht sich strafbar. Ein Retweet kann sogar zu einer Abmahnung führen.
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Düsseldorf - 06.10.2014 -
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Artikel Nr. 132040
Wortanzahl 358
Redakteur: Karin Fryba-Bode
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