Gesamtartikel

Ärzte müssen Onlinebewertungen hinnehmen

Mediziner müssen die Bewertung ihrer Patienten auf Bewertungsportalen im Internet dulden. Zudem haben sie keinen Anspruch auf Löschung der veröffentlichten Daten. Der Bundesgerichtshof setzt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit über das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

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Düsseldorf - 17.10.2014 - 
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Artikel Nr. 132250
Wortanzahl 215
Redakteur: Karin Fryba-Bode


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