Gesamtartikel

Privatnutzung betrieblicher IT bleibt steuerfrei

Für die Privatnutzung betrieblicher Arbeitsmittel muss ein Arbeitnehmer in der Regel Steuern zahlen. Bei der Nutzung von Smartphones oder Tablets geht der Fiskus allerdings leer aus, wenn bestimmte Umstände klar geregelt sind.

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Düsseldorf - 19.08.2015 - 
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Artikel Nr. 136652
Wortanzahl 209
Redakteur: Karin Fryba-Bode


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