Gesamtartikel

Abmahngefahr: Bilder und Videos auf der Webseite

Nach deutschem Urheberrecht sind Bilder und Videos immer urheberrechtlich geschützt. Besitzer einer Website sollten diese deshalb nicht ohne Zustimmung und Kennzeichnung übernehmen.

Textanfang:

Düsseldorf - 17.11.2015 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 138050
Wortanzahl 132
Redakteur: Karin Fryba-Bode


Tim Reckmann / Pixelio.de