Bei automatisierten E-Mail-Antworten müssen Verbraucher nicht mehr in jedem Fall eine angehängte Werbung akzeptieren. Laut einem BGH-Urteil werde beim Verschicken von Werbung via "No-Reply"-Mail das Persönlichkeitsrecht verletzt.
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Groß-Gerau - 17.12.2015 -
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