Oft stellt sich ein abgeschlossener Mobilfunkvertrag als Stolperfalle heraus. Man möchte heraus - und kann es nicht. Wurde er nämlich in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht möglich. Nur ein sogenannte "Fernabsatzvertrag" kann widerrufen werden. Was genau ist das?
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Groß-Gerau - 02.02.2018 -
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