Gesamtartikel

Mobilfunkvertrag: Die Sache mit dem Widerruf

Oft stellt sich ein abgeschlossener Mobilfunkvertrag als Stolperfalle heraus. Man möchte heraus - und kann es nicht. Wurde er nämlich in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht möglich. Nur ein sogenannte "Fernabsatzvertrag" kann widerrufen werden. Was genau ist das?

Textanfang:

Groß-Gerau - 02.02.2018 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 148961
Wortanzahl 182
Redakteur: Ralf Loweg


erimakasih0 / Pixabay.com / CC0