Fotografien im Netz sind oft urheberrechtlich geschützt. Wer sie für die eigene Webseite zum Verkauf von Waren als Schmuck benutzt, riskiert eine kostspielige Abmahnung vom Rechtsanwalt. Einige Juristen haben sich schon auf entsprechende Fälle spezialisiert.
Textanfang:
Groß-Gerau - 22.02.2018 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.