Gesamtartikel
Online-Kauf: Vage Lieferangaben sind unzulässig
Online-Händler müssen ihren Kunden einen konkreten Lieferzeitraum nennen. Die Angabe, dass eine Ware "bald" verfügbar sei, genügt diesen Anforderungen nicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.
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Groß-Gerau - 09.07.2018 -
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Artikel Nr. 151085
Wortanzahl 156
Redakteur: Mirko Stepan
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