Gesamtartikel

BGH-Urteil zu offenem WLAN lässt Café-Betreiber aufatmen

Die Zeit der Rechtsunsicherheit ist vorbei. Gastronomen, die offenes WLAN anbieten, müssen nicht haften, wenn Gäste das Internet für Rechtsverstöße nutzen.

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Groß-Gerau - 27.07.2018 - 
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Artikel Nr. 151356
Wortanzahl 195
Redakteur: Lars Wallerang


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