Gesamtartikel

Digitale Güter: Das sollten Sie wissen

Nicht nur materielle Güter können fehlerhaft oder defekt sein. Auch bei sogenannten digitalen Gütern treten immer wieder Mängel auf. Wird diese andere Art von Gütern reklamiert, herrschen oft Unsicherheiten, wie die Rechtslage einzuschätzen ist. Die Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.

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Groß-Gerau - 12.09.2019 - 
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Artikel Nr. 156702
Wortanzahl 169
Redakteur: Ralf Loweg


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