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Keine Cookies mehr ohne Zustimmung
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat in einem Urteil entschieden: Eine Voreinstellung bei Cookies ist nicht zulässig. Vielmehr ist für das Setzen der Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers (Opt-in) erforderlich. Bisher war die Verarbeitung von Cookies ohne aktive Zustimmung grundsätzlich erlaubt. Doch das Urteil bedeutet: Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nicht zulässig.
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Groß-Gerau - 02.10.2019 -
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Artikel Nr. 156974
Wortanzahl 113
Redakteur: Andreas Reiners
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