Internet-User sind theoretisch unsterblich: Sie leben dank Accounts bei E-Mail-Providern, Profilen in Berufsportalen oder sozialen Netzwerken oder Abos bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter auch nach ihrem Tod virtuell weiter. Doch wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Erben auch diesen Nachlass regeln.
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Groß-Gerau - 27.11.2019 -
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