Gesamtartikel

Gericht verbietet Second Hand-E-Books

Bei Büchern aus Papier ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer den neuen Roman gelesen hat, kann ihn anschließend gebraucht weiterverkaufen. Bei E-Books geht das seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.

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Groß-Gerau - 20.12.2019 - 
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Artikel Nr. 158052
Wortanzahl 193
Redakteur: Rudolf Huber


Thalia