Gesamtartikel

Einkommensteuer: Private PC-Nutzung erlaubt

PC-Kosten muss das Finanzamt jetzt als Werbung oder Betriebsausgaben auch anerkennen, wenn die private Mitbenutzung mehr als zehn Prozent betrÃĪgt.

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Berlin - 29.05.2001 - 
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Artikel Nr. 1917
Wortanzahl 85
Redakteur: Karin Linke