Gesamtartikel
Blinden-PC von der Steuer abziehbar
Die Anschaffung eines Blindencomputers ist eine außergewöhnliche Belastung und deshalb steuerlich zu berücksichtigen.
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Wiesbaden - 09.07.2001 -
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Artikel Nr. 2902
Wortanzahl 48
Redakteur: Karin Linke