Gesamtartikel
Für computergestützte Betriebsprüfungen müssen Dokumente jederzeit lesbar sein
Der Steuerprüfer darf ab 1. Januar 2002 durch die Novellierung der Abgabenordnung (AO) des Bundesfinanzministeriums (BMF)direkt auf steuerrelevante Daten zugreifen.
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Mülheim - 12.07.2001 -
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Artikel Nr. 3020
Wortanzahl 216
Redakteur: Hagen Sabetzki