Gesamtartikel

Für computergestützte Betriebsprüfungen müssen Dokumente jederzeit lesbar sein

Der Steuerprüfer darf ab 1. Januar 2002 durch die Novellierung der Abgabenordnung (AO) des Bundesfinanzministeriums (BMF)direkt auf steuerrelevante Daten zugreifen.

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Mülheim - 12.07.2001 - 
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Artikel Nr. 3020
Wortanzahl 216
Redakteur: Hagen Sabetzki