Gesamtartikel

Düsseldorfer Landgericht: Deaktivierungsgebühr unzulässig

Unzulässig ist es aus Sicht von Verbraucherverbänden die in der Mobilfunkbranche gängige Praxis, für die Deaktivierung von Anschlüssen eine Gebühr zu verlangen. Jetzt unterstützt das Landgericht Düsseldorf die geplagten Handy-Besitzer.

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Berlin - 07.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3736
Wortanzahl 143
Redakteur: Karin Linke