Gesamtartikel

Arbeitnehmer: IT-Kosten von der Steuer absetzen

Ursprünglich privat angeschaffte PC- und Telekommunikations-Hardware kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie später teilweise für den Job eingesetzt wird.

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Düsseldorf - 13.06.2007 - 
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Artikel Nr. 62972
Wortanzahl 179
Redakteur: Joachim Scheible