Gesamtartikel

Mobiltelefonanbieter darf mit ähnlichen Abbildungen im Katalog werben

In einem Katalog darf ein Mobiltelefonanbieter mit ähnlichen Produktabbildungen werben. Auch der Zusatz, dass Änderungen und Irrtümer ausgeschlossen sind, ist erlaubt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

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Karlsruhe - 05.02.2009 - 
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Artikel Nr. 84646
Wortanzahl 165
Redakteur: Gaby Schulemann-Maier