Gesamtartikel
Ausfallzeiten bei DSL- und Webseiten-Verträgen beachten
Bei Verträgen über die Bereitstellung von Internet-Zugängen oder von Webseiten geben Anbieter die Verfügbarkeit gern in Prozent an. Der Verbraucher sollte sich dessen bewusst sein, wie lang die Ausfallzeiten dabei tatsächlich sein können.
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Düsseldorf - 20.06.2009 -
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Artikel Nr. 88795
Wortanzahl 173
Redakteur: Gaby Schulemann-Maier