Gesamtartikel
Firmenparkplatz steht unter Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Firmenparkplatz für ihre Privatfahrzeuge zur Verfügung, stehen diese unter der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
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Düsseldorf - 16.04.2002 -
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Artikel Nr. 10036
Wortanzahl 160
Redakteur: Karin Linke