Gesamtartikel

Recht: Autofahrerin weicht Kind aus - Eltern müssen zahlen

Weicht ein Auto einem Kind aus, müssen die Eltern den Fahrzeugschaden bezahlen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

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Neuwied - 24.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1022
Wortanzahl 171
Redakteur: Michael Winterscheidt