Gesamtartikel

Radfahren im Windschatten - Bei Unfällen haftet der Hintermann

Das Fahren im Windschatten des Vordermannes ist nicht allein das Privileg von Radrenn-Fahrern. Auch bei Freizeit-Sportlern ist diese Übung häufig zu beobachten. Bei Unfällen jedoch haftet der Hintermann.

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Düsseldorf - 24.04.2002 - 
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Artikel Nr. 10311
Wortanzahl 127
Redakteur: Karin Linke