Gesamtartikel

Recht: Keine Behörden-Haftung bei losen Kanaldeckeln

Wenn ein vorausfahrendes Auto einen Kanaldeckel so verschiebt, so dass der nachfolgende Wagen beim Darüberfahren beschädigt wird, haftet dafür in der Regel nicht die Straßenbehörde. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

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Coburg - 26.10.2010 - 
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Artikel Nr. 103132
Wortanzahl 82
Redakteur: Markus Henrichs


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