Gesamtartikel
Recht: Selbstmord-Folgen kein versicherter Kasko-Schaden
Für Sachschäden die durch den Selbstmord des Fahrers an einem Dienstwagen entstehen, kann eine Versicherung nicht haftbar gemacht werden. Dann nämlich liegt kein Unfall im Rechtsinne vor.
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Neustadt/Wied - 02.05.2002 -
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Artikel Nr. 10494
Wortanzahl 217
Redakteur: Michael Winterscheidt