Gesamtartikel
Recht: Bei Sturz auf Fahrrad-Probefahrt haftet der Händler
Kommt es bei einer Probefahrt mit einem Fahrrad zu einem Unfall, stellt sich sofort die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. In der Regel der Händler, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Bremen - 10.06.2011 -
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Artikel Nr. 109191
Wortanzahl 182
Redakteur: Markus Henrichs
pd-f/Renato Silver