Gesamtartikel

Recht: Rasender Radler bei Unfall selbst schuld

Ein wild den Berg herunterrasender Radfahrer ist selbst verantwortlich, wenn er dabei einen Unfall verusacht.

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Karlsruhe - 12.07.2011 - 
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Artikel Nr. 109843
Wortanzahl 188
Redakteur: Karin Linke


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