Gesamtartikel

Recht: Rote Ampel gilt auch für Radfahrer

Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer. An einer roten Ampel muss deshalb gestoppt werden. Kommt es wegen des Überfahrens des Verkehrszeichens zu einem Unfall, ist der Radler selbst für den Schaden verantwortlich und muss entsprechende Kosten tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

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Koblenz - 13.07.2011 - 
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Artikel Nr. 109870
Wortanzahl 108
Redakteur: Karin Linke


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