Gesamtartikel

Recht: Teilkasko nicht bei Vandalismusschäden

Wenn ein Fahrzeug im Rahmen eines Diebstahlversuchs beschädigt wird, muss die Teilkaskoversicherung nicht dafür aufkommen.

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Neustadt/Wied - 05.08.2011 - 
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Artikel Nr. 110449
Wortanzahl 142
Redakteur: Michael Winterscheidt