Gesamtartikel
Recht: Benutzungsplicht auch bei schmalen Radwegen
Blaue, runde Gebotsschilder mit einem Fahrradfahrer darauf weisen einen Radweg aus. Dann heißt es für den Zweiradfahrer: runter von der Straße und rauf auf den Radweg.
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München - 09.09.2011 -
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Artikel Nr. 111291
Wortanzahl 143
Redakteur: Sabine Stahl
ADFC/Wilhelm Hörmann