Gesamtartikel

Recht: Benutzungsplicht auch bei schmalen Radwegen

Blaue, runde Gebotsschilder mit einem Fahrradfahrer darauf weisen einen Radweg aus. Dann heißt es für den Zweiradfahrer: runter von der Straße und rauf auf den Radweg.

Textanfang:

München - 09.09.2011 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 111291
Wortanzahl 143
Redakteur: Sabine Stahl


ADFC/Wilhelm Hörmann