Gesamtartikel
Recht: Eigenreparatur voll bezahlt
Wer seinen Wagen nach einem unverschuldeten Unfall trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens wieder repariert, bekommt den vollen Betrag für die Instandsetzung von der gegnerischen Versicherung.
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Neustadt/Wied - 04.06.2002 -
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Artikel Nr. 11222
Wortanzahl 202
Redakteur: Michael Winterscheidt