Gesamtartikel

Vorsteuerabzug: Rechnung per E-Mail wird anerkannt

Per E-Mail übermittelte Rechnungen berechtigen ab dem kommenden Jahr zum Vorsteuerabzug.

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Würzburg - 27.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1142
Wortanzahl 119
Redakteur: Karin Linke