Gesamtartikel
Versicherungsschutz bei Radklau: Drahtesel immer abschließen
Fahrräder sind über die Hausratversicherung zwar gegen Einbruchdiebstahl mitversichert. Aber Achtung: Die Mitversicherung gilt nur, wenn die Räder in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage untergebracht sind und wenn diese Räume aufgebrochen wurden.
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Hamburg - 11.04.2012 -
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Artikel Nr. 115904
Wortanzahl 142
Redakteur: Wolfgang Peters
PD-F