Gesamtartikel

Bundesregierung: Querparkverbot bleibt erhalten

Das Querparkverbot für Kleinwagen wie den Smart bleibt in Kraft. Wer sein Fahrzeug quer in Fahrtrichtung parkt, muss auch in Zukunft mit einer "Knolle" rechnen.

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Bad Windsheim - 19.06.2002 - 
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Artikel Nr. 11779
Wortanzahl 51
Redakteur: Karin Linke