Gesamtartikel

Wartepflicht auch bei Bagatellschäden

Fahrerflucht ist eine Straftat mit erheblichen Folgen für den Unfallverursacher. In jedem Falle wichtig ist es, sich nicht zu früh vom Unfallort zu entfernen. Die von den Gerichten geforderten Wartefristen liegen zwischen 15 Minuten bei einem kleinen Blechschaden und über zwei Stunden bei einem schweren Unfall mit Personenschaden.

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München - 13.09.2012 - 
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Artikel Nr. 118838
Wortanzahl 383
Redakteur: Dr. Susanne Roeder


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