Gesamtartikel

Herstellerfehler nicht von Händlern verantwortbar

Autohändler haften grundsätzlich nicht für vom Hersteller mangelhaft angelieferte Ersatz- und Zubehörteile und daraus resultierende Folgeschäden. So hat das Landgericht Hagen in einem aktuellen Urteil entschieden.

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Würzburg - 17.09.2012 - 
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Redakteur: Thomas Schneider


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