Gesamtartikel
Herstellerfehler nicht von Händlern verantwortbar
Autohändler haften grundsätzlich nicht für vom Hersteller mangelhaft angelieferte Ersatz- und Zubehörteile und daraus resultierende Folgeschäden. So hat das Landgericht Hagen in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Würzburg - 17.09.2012 -
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Artikel Nr. 118899
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Redakteur: Thomas Schneider
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