Gesamtartikel

In Reisebussen gilt Anschnallpflicht

Wer sich bei Fahrten im Reisebus nicht anschnallt, riskiert schwere Verletzungen und darĂ¼ber hinaus eine Mithaftung im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Hamm hat einer nicht angeschnallten Insassin eine Mithaftung von 30 Prozent zugerechnet.

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Hamm/Berlin - 17.09.2012 - 
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Artikel Nr. 118905
Wortanzahl 125
Redakteur: Thomas Schneider


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