Gesamtartikel

Samstags-Fahrverbot für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August

In der Ferienzeit gilt an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw. Sie betrifft laut dem Bundesministerium für Verkehr Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

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Berlin - 21.06.2002 - 
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Artikel Nr. 11897
Wortanzahl 77
Redakteur: Karin Linke