Gesamtartikel

Gebrauchtwagenkauf: Reparierte Beulen müssen nicht erwähnt werden

Steht im Kaufvertrag, dass der Gebrauchtwagen "unfallfrei" sei, trifft dies auch zu, wenn zuvor Beulen oder Kratzer ausgebessert wurden. Denn diese Bagatellschäden gelten bei den Richtern nicht als Unfälle.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 25.06.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 11948
Wortanzahl 142
Redakteur: Michael Winterscheidt