Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldbescheiden für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ist auch in Deutschland möglich. Grundlage ist ein Rahmenbeschluss der EU und das "Geldsanktionsgesetz", das im Oktober 2010 in Kraft getreten ist.
Textanfang:
Frankfurt am Main - 16.10.2012 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.