Gesamtartikel

Kollision beim Rückwärtsfahren: Beide Parteien haften

Kollidieren zwei Pkw auf einem Parkplatz beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen den Schaden auch je zur Hälfte tragen. Das entschied laut dem Rechtschutzversicherer D.A.S. das Oberlandesgericht Hamm.

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München - 06.11.2012 - 
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Artikel Nr. 119884
Wortanzahl 182
Redakteur: Thomas Mendle