Gesamtartikel

Die "M"-Bezeichnung von BMW ist geschützt

Für seine Sportwagen hat BMW den Buchstaben "M" als Marke beim Patentamt angemeldet. Die Schutzfähigkeit des Kürzels hat jetzt das Bundespatentgericht in München bestätigt.

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München - 16.11.2012 - 
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Artikel Nr. 120124
Wortanzahl 50
Redakteur: Thomas Schneider


BMW