Gesamtartikel

Auch im Kreisverkehr gilt zuweilen "rechts-vor-links"

Entgegen der verbreiteten Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Das ist nur dann der Fall, wenn an der Einmündung die Zeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" angebracht sind. Ansonsten gilt die Regelung "rechts-vor-links".

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München / Berlin - 26.11.2012 - 
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Artikel Nr. 120301
Wortanzahl 145
Redakteur: Thomas Schneider


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