Gesamtartikel

Regelungen für Kurzzeitkennzeichen für Kraftfahrzeuge geändert

Die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen für Kraftfahrzeuge ist nun neu geregelt. Die Antragssteller eines Kurzzeitkennzeichens sind ab sofort nicht mehr berechtigt, dieses von der Zulassungsstelle ausgestellte Kennzeichen Dritten "zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug zu überlassen".

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Würzburg - 03.12.2012 - 
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Artikel Nr. 120431
Wortanzahl 192
Redakteur: Thomas Schneider