Gesamtartikel
Diensträder erhalten Steuerprivileg
Arbeitgeber können jetzt auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes das so genannte Dienstwagenprivileg in Anspruch nehmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Damit werden diese Zweiräder in der steuerlichen Behandlung dem Dienstwagen gleich gestellt.
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Freiburg - 03.12.2012 -
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Artikel Nr. 120439
Wortanzahl 114
Redakteur: Wolfgang Peters