Gesamtartikel
Kürzung des Schadensersatzes bei Radfahrern ohne Helm unzulässig
Kfz-Versicherungen dürfen Radfahrern nach einem Verkehrsunfall nicht den Schadensersatz kürzen, weil sie keinen Helm getragen haben. So hat das Landesgericht Coburg (Az. 21 O 757/10) geurteilt. Als Begründung verwies das Gericht darauf, dass eine gesetzliche Helmpflicht nicht bestehe.
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Bremen - 05.12.2012 -
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Artikel Nr. 120480
Wortanzahl 123
Redakteur: Thomas Schneider
Pressedienst Fahrrad